Theorien der Literaturwissenschaft
Doris
Pichler
Graz

Der literaturwissenschaftliche Textbegriff als interdisziplinärer Transferbegriff

›Interdisziplinarität‹ und ›interdisziplinäre Forschungsfelder‹ sind seit geraumer Zeit in aller Munde und gehören mittlerweile zum akademischen Forschungsalltag. Gerade die Literaturwissenschaft ist mit ihrem Objektbereich – der Literatur, den Texten – zu einem Partner ästhetikferner Disziplinen geworden, was sich in der Ausdifferenzierung interdisziplinärer Forschungsfelder wie Law and Literature1 oder Economics and Literature2 manifestiert. Die Prämisse der genannten Felder lautet, dass die Disziplinen, die jeweils mit literature ein interdisziplinäres Forschungsfeld bilden, ebenso wie der Partner literature zu einem maßgeblichen Teil mit Texten und durch Texte operieren.3 ›Text‹ beziehungsweise das englische literature muss daher als einer der Grundbegriffe der Felder betrachtet werden. Vor allem frühe und maßgebliche Verfechter eines x and literature-Zuganges betonen dabei eine Art der literarischen Textualität, die auch nicht-literarischen Texten inhärent ist und beim Interpretationsvorgang mitbedacht werden sollte. Die renommierte Wirtschaftswissenschaftlerin und Gründerin des sogenannten Economic Criticism Deirdre McCloskey meinte daher: »The literary character of economics shows at various levels, from the most abstract to the most concrete, from Methodology to the selling of diamonds.«4 Und sie fährt in polemischer Weise fort: »Economists are tellers of stories and makers of poems.«5 Den ›literary character‹ wirtschaftswissenschaftlicher Texte betont auch einer der Vertreter der ersten Stunde von Economics and Literature Willie Henderson, wenn er von einer »self-conscious awareness of the fictive element of economic discourse«6 und einer »self-conscious literariness of the texts«7 spricht. Ähnlich beschreibt es der Jurist Peter Goodrich für den Bereich der Rechtswissenschaften und des Rechts: »Law is literature which denies its literary qualities.«8 Zu den sogenannten ›literarischen Qualitäten‹ zählen laut Goodrich Fiktionalität, Rhetorik, Metaphern, Wortspiele und die Verwendung von Analogien. Nur indem diese ›literarischen Charakteristika‹ unterdrückt werden, kann Recht seine Macht beziehungsweise Gewalt wirken lassen. Gleichzeitig werden aber natürlich vielerorts die fundamentalen Unterschiede zwischen literarischen und juristischen beziehungsweise ökonomischen Texten betont. So unterstreichen Richard Posner9 und Simone Goyard-Fabre10 die Tatsache, dass sich literarische von juristischen Texten vor allem darin unterscheiden, dass letztere ästhetikspezifische Komponenten wie Imagination, Gefühl und bewusste Ambiguität ausklammern.

Nichtsdestotrotz spielen die genannten Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler*innen ganz augenscheinlich, wenn sie von ›Text‹ respektive literature sprechen, auf einen literaturwissenschaftlich geprägten Textbegriff an, der – so die implizierte These – auch auf nicht-literarische Texte und für einen nicht-literaturwissenschaftlichen Zweck anwendbar ist. Vorliegender Beitrag will sich nun der Frage stellen, wie solch ein Textbegriff, der literaturwissenschaftlich geprägt aber interdisziplinär operabel ist, beschaffen ist, um schließlich dessen Anwendung auf ein nicht-literarisches Objekt zu erproben. Dabei gehe ich von der Prämisse aus, dass der Textbegriff einer der Grundbegriffe ist, der die Schnittmenge der Interdisziplin ›Recht, Wirtschaft und Literatur‹ maßgeblich bestimmt.

In einem ersten Schritt wird der Versuch eines Überblicks über die Multidisziplinarität des Textbegriffes unternommen. ›Versuch‹ deshalb, da der Textbegriff aufgrund seiner akademischen Ubiquität und unterschiedlichen disziplinären Zuschreibungen eine schier unendliche Anzahl an Forschungsliteratur zu Tage gefördert hat. Hier wird daher nur auf jene Zuschreibungen Bezug genommen, die im Weiteren für einen transferierbaren literaturwissenschaftlichen Textbegriff von Relevanz sind. Darauf aufbauend werden dann im Speziellen innovative Zugänge in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gezeigt, die mit einem offenen, literaturwissenschaftlich inspirierten Textbegriff arbeiten, um ihren jeweiligen Gegenstand zu beschreiben. In einem dritten Schritt wird konkret gezeigt, welche Parameter ein interdisziplinär applikabler literaturwissenschaftlicher Textbegriff aufweist, bevor ich zuletzt eine Erprobung von x as literature (konkret hier von ›Wirtschaftswissenschaft als Literatur‹) wage. Damit wird der Textbegriff von der Meta- auf die Objektebene geholt, auf die Ebene der tatsächlichen Analyse und Lektüre, was, meines Erachtens, bis dato weitestgehend ein Desiderat darstellt.11 

1. Der multidisziplinäre Textbegriff

Vorweg muss der Umstand reflektiert werden, dass der Textbegriff per se multi- und transdisziplinär ist. So sieht Roland Barthes den Text als transdisziplinäres beziehungsweise als ›uneingrenzbares‹ und damit auch ›undefinierbares‹ Phänomen. In »De l’œuvre au texte« meint er daher: »Si le Texte pose des problèmes de classification […], c’est qu’il implique toujours une certaine expérience de la limite […] le Texte est ce qui se porte à la limite des règles de l’énonciation […].«12 

Dies unterstreicht auch John Mowitt. Er geht aber, was den besonderen Status des Textbegriffs in und zwischen den Disziplinen betrifft (im Unterschied zu Barthes), noch einen Schritt weiter und will ›Text‹ weniger als interdisziplinär, denn als ›antidisziplinär‹ verstanden wissen. Damit betont er sowohl die enge Verbindung zwischen Text und Disziplinarität als auch zwischen Text und Interdisziplinarität, und gerade dieser Doppelstatus bedingt die sogenannte Antidisziplinarität. Text ist für ihn auch weniger Objekt, sondern vielmehr ein ›antidisziplinäres Feld‹, in dem sich viele Disziplinen bedienen. In seinen Worten:

[…] the text is within disciplinarity, but in a manner that captures the constitutional instability of disciplinary power […]. For this reason textuality must be distinguished from interdisciplinary research without abandoning it, which is why I have argued that it makes more sense to conceive of the text as an antidisciplinary field.13 

Text ist folglich in einem ambivalenten Status zwischen Disziplinarität und Interdisziplinarität gefangen.

Für die Zusammenführung des Text- und Interdisziplinaritätsbegriffs ist außerdem Mowitts These interessant, dass eine Textbegriffs-Diskussion immer eng mit disziplinären Krisen zusammenhängt. In der Tat finden zeitgleich zu Barthes’ Überlegungen zum Textbegriff und zum Aufkommen der Textwissenschaft als eigenständiger linguistischer Disziplin die einflussreichen Interdisziplinaritätsdiskussionen in Europa statt, wie sie bei der wegweisenden Konferenz von Nizza 1970 über »Interdisziplinarität an Universitäten« geführt wurden, bei der wichtige Vertreter der Interdisziplinaritätsdebatte wie Erich Jantsch14 und Heinz Heckhausen15 vortrugen und mitdiskutierten.16 

Fredric Jameson, in seinem einflussreichen Aufsatz »The Ideology of the Text« (1976), weist daher schon auf das wissenschafts- und erkenntnistheoretische Potential eines interdisziplinären Textbegriffs hin. Er propagiert einen sehr weiten Textbegriff, der selbst auf Untersuchungsobjekte in den Sozial- und Humanwissenschaften anwendbar ist; die Semantik von Textualität umfasst für ihn Objekteigenschaften von der Gentechnik bis zur IT:

Textuality may rapidly be described as a methodological hypothesis whereby the objects of study of the human sciences […] are considered to constitute so many texts which we decipher and interpret, as distinguished from the older views of those objects as realities or existants or substances which we in one way or another attempt to know.17 

Der Textbegriff dient hier dazu, den Relativitäts- und Subjektivitätsaspekt von Wissensgenerierung stark zu machen. Gleichzeitig steht Text für Jameson aber in sehr enger (wenn nicht erster) Verbindung zum literarischen Feld (Objekt- wie Theoriebereich). Der Textbegriff befindet sich also auch bei Jameson in einer ambivalenten Position zwischen Disziplinarität und Interdisziplinarität.

Die bereits unzählige Male in unterschiedlichen Kontexten und aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven gestellte Frage ›Was ist ein Text?‹ wird hier aber nicht zu beantworten angestrebt: Zum einen, weil ›Text‹ ein Grundbegriff unterschiedlicher Disziplinen ist (allen voran der Textlinguistik, aber auch der Theologie, der Editionswissenschaft, der Literaturwissenschaften, der Soziologie und der Rechtswissenschaft) und daher ein, wie es Clemens Knobloch in einer in der Textbegriffsforschung beinahe zum bon mot avancierten Wendung prägnant dargestellt hat: »[…] offener, terminologischer Grundbegriff [ist], der nicht abschließend definiert werden kann, weil seine theoretische Produktivität heuristischer Natur ist und sich nur im Rahmen axiomatischer Ausformulierungen entfaltet.«18 Text ist demnach nicht nur ein offener Grundbegriff, sondern ungeachtet seiner im Lateinischen liegenden etymologischen Wurzeln ein wissenschaftstheoretisch relativ junger Begriff, der erst im 20. Jahrhundert tatsächlich theoretisch reflektiert wird, wie Clemens Knobloch19 und auch Manfred Frank20 ausführen.

Zum anderen, weil, wie es Ludwig Jäger in Bezug auf den Medienbegriff in Anlehnung an eine Argumentation von Nelson Goodman beschreibt, rein ontologisierende Fragestellungen allenfalls zu einer »Verhexung des Verstandes«21 führen, aber nicht zu operablen Begriffsdefinitionen. Goodman wollte bekanntermaßen die Frage ›Was ist Kunst?‹ durch ›Wann ist Kunst?‹ ersetzt wissen.22 Jäger sieht den Vorteil solch einer temporalisierten Version (wann?) darin, dass die Suche nach »gegenstands-konstitutiven« Eigenschaften zugunsten der Frage nach der jeweiligen operativen Logik ersetzt wird.23 

Im Mittelpunkt steht daher zunächst einmal die Frage ›Wann ist ein Text?‹ und die Antwort darauf variiert je nach Kontext, Ziel und Forschungshintergrund respektive -ziel. Basale (linguistisch und strukturalistisch orientierte) Definitionen des Textes als einer »geordneten Menge von Elementen und höchster Sinneinheit von sprachlichen Äußerungen«24 stehen neben sehr weiten und offenen (kulturwissenschaftlich orientierten) Textbegriffen wie jenem von Kultur als Text, wie ihn prominent Doris Bachmann-Medick in der Nachfolge von Clifford Geertz propagiert hat.25  In diesem Sinne nennt Roland Posner drei Bedingungen dafür, ob ein Gegenstand als Text gewertet werden kann, nämlich: Artefaktizität, Instrumentalität und Kodifiziertheit. Damit ist Text für Posner an kein spezifisches Medium gebunden, aber auch nicht zwingend an Materialität. So gehören, unter gewissen Umständen, Fußspuren ebenso zum Text einer Kultur wie Geräusche eines Hammers oder eines Autos.26 

Eingeschränkter verfährt die Textlinguistik, obwohl auch hier ein möglichst breiter, integrativer Zugang angestrebt und eine notwendigerweise interdisziplinäre Perspektive verfolgt wird. Dabei werden neben linguistischen Parametern auch literaturwissenschaftliche, medientheoretische und kulturwissenschaftliche meist mitbedacht. Bestimmten sprachwissenschaftlich orientierten Zugängen geht es um die Festlegung von bestimmten Kategorien, die einen Text auszeichnen, Charakteristika, die einen Text zum Text machen. Wegweisend sind hier die Textualität bedingenden Kriterien, wie sie von Robert-Alain de Beaugrande und Wolfgang Dressler (1981) in einem essentialistischen Zugang beschrieben wurden: Kohärenz, Kohäsion, Intentionalität, Akzeptabilität, Informativität, Situationalität und Intertextualität.27 Dass solch ein Kriterienkatalog aber wenig erfolgsversprechend ist, betont auch Kirsten Adamzik und meint, dass die Suche nach einer vermeintlich exakten Textdefinition kein Ziel der modernen Textlinguistik mehr sei.28 Stattdessen schlägt sie vor, bei Textualität (und auch Literarizität) nicht von einem Text »inhärenten Merkmalen« auszugehen, sondern sie vielmehr als »zugeschriebene Eigenschaften« zu sehen,29 was einem pragmatischen Zugang entspricht. Die Formel lautet dann: Das, was als Text ge- und behandelt wird, ist Text.

Text muss daher immer im Kontext betrachtet werden. Sprechen wir auf wissenschaftstheoretischer Ebene über Text muss der Wissenschaftskontext expliziert werden. In ihrer Einführung zur Reclam-Anthologie Texte zur Theorie des Textes differenzieren Stephan Kammer und Roger Lüdeke zwischen linguistischen, medienspezifischen (z. B. Form der Fixierung, Schriftlichkeit) und kommunikationspragmatischen (z. B. Intentionalität und Geplantheit) Kriterien, um den Textbegriff zu bestimmen.30 Je nach Fach und Perspektive werden diese Kriterien unterschiedlich stark in Betracht gezogen. Die Dichotomie zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit (medienspezifische Kriterien) bestimmt einen (traditionellen) Textbegriff der Literaturwissenschaft, wo unter ›Text‹ üblicherweise der fixierte Text verstanden wird. So meint auch Karlheinz Stierle mit ›Text‹ in erster Linie den schriftlich fixierten Text: »Erst die in der Schrift festgehaltene Rede ist in einem prägnanten Sinne Text.«31 Er bezieht sich damit primär auf den literarischen Text, denn gerade der literarische Text ist für Stierle gekennzeichnet durch Symbolhaftigkeit, Situationslosigkeit und Schriftlichkeit. Text ist dabei für ihn die »differenzierteste und komplexeste Form der Handlung.« 32 

Manfred Frank zeigt in diesem Zusammenhang die enge semantische Verbindung von ›Text‹, ›Literatur‹ und ›Schriftlichkeit‹: Literatur, so seine Argumentation, verweist (etymologisch von littera für ›Buchstabe‹) auf das Wortfeld ›Schrift‹, wie sich auch im Begriff des Schriftstellers manifestiert. Die Schrift scheint begriffsgeschichtlich als »Mittelglied zwischen Text und Literatur« zu fungieren und es stellt sich die Frage, ob es die Schrift sei, die den Text literarisiert.33 Und selbst wenn – wie einzuwenden wäre – auch orale Literatur Teil des Objektbereiches der Literaturwissenschaften ist, sind es in der Praxis doch zu einem Großteil schriftlich gesetzte Texte, die ausgelegt und bearbeitet werden.

Die Begrifflichkeit vom literarischen Werk als Text setzt sich in den Literaturwissenschaften aber erst ab den 1950er durch und ersetzt damit weitgehend die Begriffe der ›schriftlichen Rede‹ und des ›Werks‹.34 Die Hervorhebung des Textbegriffs gegenüber dem vormals gebräuchlicheren Werkbegriff geht bekanntermaßen auf Roland Barthes’ paradigmatische Schrift »De l’œuvre au texte« zurück. Während er den Werkbegriff auf das materielle Produkt, das Abgeschlossene beschränkt, ist Text für ihn immer Produktion, im Werden, der nie durch eine fixe Sinnzuschreibung stabilisiert, zum Stillstand gebracht werden kann. Von dieser Dichotomie ausgehend versucht er sich in seinem Lexikoneintrag »Théorie du Texte« in einer ausführlichen Textdefinition. Vorausgeschickte Prämisse ist allerdings, dass jegliche Texttheorie immer auch selbst Text ist. Texttheoretische Ausführungen befinden sich damit zwangsläufig in einer paradoxen Schleife, da das zu reflektierende Objekt (Text) und das reflektierende Subjekt (Text über Text) aus derselben Substanz bestehen. Impliziert ist daher eine Parallelität von Objekt- und Metaebene: »Le texte est un fragment de langage placé lui-même dans une perspective de langages. Communiquer quelque savoir ou quelque réflexion théorique sur le texte suppose donc qu’on rejoigne soi-même, d’une façon ou d’une autre, la pratique textuelle.«35 Barthes distanziert sich von einem, wie er ihn nennt, klassischen Textbegriff, der einer Metaphysik der Wahrheit verpflichtet ist. In seiner Definition beziehungsweise besser Beschreibung von Text orientiert er sich stattdessen an Julia Kristeva, aus deren Textdefinition Barthes folgende fünf (miteinander in Verbindung stehende) Konzepte filtert: »pratique signifiante«, »productivité«, »signifiance«, »phéno-texte et géno-texte«, »inter-textualité«. Text ist demnach eine ›Bedeutungspraxis‹, ein aktives Verfahren zur Bedeutungsgenerierung: »La notion de pratique signifiante restitue au langage son énergie active […].«36 Daran schließt das Konzept der Produktivität an. Barthes will dabei den Text nicht als Produkt einer Arbeit verstanden wissen, sondern sieht vielmehr den Text als das Produzierende: »[…] le texte ›travaille‹, à chaque moment et de quelque côté qu’on le prenne; même écrit (fixé), il n’arrête pas de travailler, d’entretenir un processus de production.«37 Begreift man den Text als Produktion und nicht als Produkt, impliziert dies im Weiteren einen dynamischen Bedeutungsbegriff: »[…] ›signification‹ n’est plus un concept adéquat.«38 Während sich die Signifikation auf die (einseitige und, einmal getroffen, statische) Bedeutungszuschreibung durch die Urheberseite beschränkt, unterstreicht signifiance das Prozessuale (Prozesshafte) und stärkt die Rezeptionsseite: »La signification est un procès, au cours duquel le ›sujet‹ du texte, échappant à la logique de l’ego-cogito et s’engageant dans d’autres logiques (celle du signifiant et celle de la contradiction), se débat avec le sens et se déconstruit (›se perd‹); la signifiance […] est donc un travail […].«39 Mit der von Kristeva eingeführten Begriffsdiade ›Phänotext und Genotext‹ betont Barthes einmal mehr das Element des Offenen, Infiniten, das dem modernen Textbegriff inhärent ist. Während mit ›Phänotext‹ der materielle, tatsächlich vorliegende Text gemeint ist, meint ›Genotext‹ alle anderen unterschwellig vorliegenden Prä- und Kontexte, die die Basis des Phänotextes bilden beziehungsweise diesen ständig mitbeeinflussen.

2. Innovative Textkonzepte in den Rechts- und Wirtschaftstheorien

Gerade der von Barthes inspirierte offene Textbegriff und insbesondere das Intertextualitätskonzept wurden bereits in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften rezipiert und für innovative Zugänge zum Textbegriff fruchtbar gemacht. Grundtenor bei der Rezeption poststrukturalistischer Text- und Intertexttheorien ist, einem allzu simplen Textbegriff vorzubeugen und vor allem Fragen nach der Autorintention und einer vermeintlich richtigen Interpretation zu entkommen.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Vivienne Brown führt vor, wie die Interpretationsergebnisse von kanonisierten Lesarten wirtschaftswissenschaftlicher Texte den Diskurs bestimmen.40 Sie unternimmt daher den Versuch, Bachtins Konzept der Dialogizität in die Wirtschaftswissenschaften einzuführen, um ein offenes Textkonzept zu etablieren. Zum anderen arbeitet sie mit literaturtheoretischen Konzeptionen von Autor und Leser, wie Barthes sie geprägt hat, um die Suche nach der ›richtigen‹ Bedeutung auch für wirtschaftswissenschaftliche Texte zu unterminieren.41 Neben einem offenen literaturwissenschaftlichen Text- (und damit Lektüre-)konzept für wirtschaftswissenschaftliche Texte, arbeitet sie aber auch mit der Metapher ›x als Text‹ und beschreibt die Wirtschaft (mit ihrer Objekt- und Metaebene) als Text. Der Mehrwert und logische Schluss aus dieser Sichtweise ist, dass economic discourse in erster Linie lesen bedeutet – und damit interpretieren, auslegen, verstehen und dies immer wieder aufs Neue – und dass die Wirtschaftstreibenden und Wirtschaftswissenschaftler*innen keine rhetoren, kein Verfasser*innen, Urheber*innen im klassischen Sinn, sondern vielmehr Lesende, Interpretierende sind: »If the economy is like a text, then economic discourse involves reading the text.«42 Darüber hinaus macht die Wahrnehmung von economy as text aber auch den Blick frei für weitere Charakteristika dieses spezifischen Texts, nämlich dass er ein fragmentierter, offener (»it has to be compiled, sifted and sorted«) und vor allem unabgeschlossener ist, wie Vivienne Brown anhand der vielen Randdiskurse zeigt, die die Wirtschaft mitbestimmen, aber je nach Lesart integriert oder ausgeklammert werden können. Gemeint sind politische, moralische, ethische, feministische und ähnliche Diskurse.43 

Textualität als Eigenschaft selbst lässt sich dann weiter anwenden, nicht nur auf einen schriftlich oder mündlich durch Sprache gestalteten Gegenstand, sondern als Eigenschaft von Verfahren, die aus unterschiedlichen Medien bestehen. So erläutert Ino Augsberg sehr anschaulich die »Textualität des juristischen Verfahrens«. Dabei geht Augsberg von einem dekonstruktivistischen, stark entgrenzten Textbegriff aus und beklagt ein »verkürztes Verständnis dessen, wie Texte und Interpretationen funktionieren«.44 In Anlehnung an Jacques Derrida, Roland Barthes und Paul de Man betont er die Rolle der Lektüre im Textverständnis und pocht auf eine Rechtswissenschaft, die stärker leserorientiert ist und sich damit von der klassischen Hermeneutik verabschiedet.45 Die im Poststrukturalismus betonte »Spaltung von semantischer Funktion und formaler Struktur der Sprache«, also »die Unentscheidbarkeit grammatischer oder figurativer Lesarten«,46 findet in der Rechtsnorm und Normanwendung besonders ihre Entsprechung. Gerade der Gesetzestext schwankt zwischen Allgemeinheit (Allgemeingültigkeit) und Partikularität (Anwendbarkeit auf den Einzelfall) und impliziert damit sich potentiell widersprechende Lesarten. Komplex wird das textuelle Rechtssystem natürlich auch dadurch, dass der Fokus des Rechtssystems stark auf dem mündlichen Wort liegt und dass der Rechtsprechung eine Endgültigkeit und Unabdingbarkeit attribuiert ist. Augsberg will daher das moderne Rechtssystem im Sinne eines »romantischen Gewebes« verstanden wissen: »[…] eine Form von Textualität […], die nicht mehr unmittelbar an das Gesetz und die hierarchische Architektur der Rechtsordnung gebunden ist, sondern ihre eigenen, nicht mehr primär vertikalen, sondern horizontal-heterarchischen Ordnungsmuster produziert.«47 Und mit einem Zitat von Derrida setzt er fort: 

Als ›Text‹ zu verstehen wäre in diesem Sinne »kein abgeschlossener Schriftkorpus mehr, kein mittels eines Buchs oder mittels seiner Ränder eingefaßter Gehalt, sondern ein differentielles Netz, ein Gewebe von Spuren, die endlos auf anderes verweisen, sich auf andere differentielle Spuren beziehen.« […] ›Text‹ meint demnach nicht mehr nur die schriftlich niedergelegte Form eines primär mündlichen Befehls, sondern bezeichnet das juristische Verfahren als solches.48 

Augsberg und mit ihm Kent Lerch49 setzen sich dafür ein, den Textbegriff in der Rechtstheorie wieder stark zu machen, ihn gleichzeitig aber auch zu erneuern beziehungsweise verstärkt theoretisch zu untermauern, um ihn von allzu naiven Textbegriffsdefinitionen zu emanzipieren. ›Gefährdet‹ sehen sie ihn durch innerdisziplinäre Bestrebungen, die Rechtswissenschaft weniger als hermeneutische Text-, sondern als pragmatische Handlungswissenschaft zu begreifen.50 Dass Text- und Handlungsbegriff sich aber nicht wechselseitig ausschließen müssen, kann ein praxeologisch orientierter Textbegriff, wie er hier vorgeführt wird, zeigen. Augsberg selbst führt einen ›neuen‹ Textbegriff unter Rückgriff auf literaturtheoretische Modelle der Dekonstruktion vor.

Ähnliches überlegt auch Thomas Vesting in seinen Ausführungen zur Medialität des Rechts. Er arbeitet mit dem Netzwerk-Begriff, angelehnt an jenen, wie er von Jacques Derrida in Bezug auf die Schrift (écriture) beschrieben wurde. ›Netzwerk‹ dient Vesting für eine bestimmte Art des Denkens, das Dynamiken mitbedenkt und lineare Hierarchien durch »heterarchische Verknüpfungen« ersetzt.51 Die Rechtsordnung wird dann als »polyzentrisches« und »polykontexturales« Gewebe aus Differenzen betrachtet:

Dagegen käme es in einer medientheoretisch-rechtstheoretischen Perspektive gerade darauf an, das Netzwerk als neuartiges Muster rechtlicher »Ordnungsbildung« stark zu machen, einer Ordnung ohne starre Grenzen und stabile Rahmung, eine Konstellation, die als Ganzes undurchsichtig bleiben muss.52 

Der hier vorgestellte Netzwerk-Gedanke führt unweigerlich dazu, den Text aus neuer medialer, nämlich multimedialer Perspektive mitzudenken. In seinen Ausführungen zum Textbegriff des Digitalen nennt Ernest Hess-Lüttich Intertextualität als eines der basalen Kennzeichen eines Hypertextes. Er schlägt daher ein Textmodell vor, das »den Text als konstruktive Gestalt beziehungsweise als Zeichengefüge (›Superzeichen‹) bestimmt und nicht als lineare Kette von Zeichen«.53 Dieser prinzipiellen A-Linearität des Hypertexts tragen semiotische Textmodelle der 1970er Jahre bereits Rechnung:

Wer den Text von vornherein als ›konstruktive Gestalt‹, als Gefüge, als Gewebe, Geflecht, eben als Netzwerk auffasst, statt nur als Kette, Linie, Sequenz von Zeichen, für den verliert der Übergang vom ›analogen‹ zum digitalen Text, vom Text zum Hypertext, die heute oft behauptete Qualität des ›Quantensprungs‹.54 

Dem schließen sich Rechtswissenschaftler*innen in Bezug auf das Recht an, wenn sie darauf pochen, Recht als Medienkonstellation zu begreifen. Der medial turn darf auch vor den Theoriemodellen der Rechtswissenschaften nicht Halt machen, so der Tenor von zum Beispiel Kent D. Lerch, Thomas Vesting, Cornelia Vismann und Volker Boehme-Neßler. Lerch fordert daher eine Abkehr von einem eindimensionalen Textbegriff, der Recht rein auf das beschränkt, was in Rechtstexten enthalten ist und impliziert, dass Sinn aus eben diesen unmissverständlich lesbar ist, um dann vom Richter in eine Entscheidung gebracht zu werden.55 Der »Mythos vom Gesetzesbuch« (dessen Autorität durch seinen Urheber bestimmt ist, wie man in einem Prä-Barthes’schen Sinne meinen könnte) sollte abgelöst werden, zugunsten der Auffassung, dass Recht ein multimediales Verfahren, ein Hypertext ist56 und keine »geschlossene Totalität« darstellt:

Das Verstehen von Recht vollzieht sich als beständiger Übergang. Gerade beim Wechsel von einem Medium zum anderen entstehen aber Engstellen für den Sinn: So liegen zwischen dem Gesetzestext, der mündlichen Verhandlung und der Urteilsbegründung eine Vielzahl von Transkriptionsprozessen, da Juristen fortwährend von einem Medium ins andere umschreiben […]. Diese Transkriptionen sind auch nicht einfach Umsetzung in der Form, sondern reformulieren produktiv den Text.57 

Den von Ludwig Jäger theoretisierten Transkriptionsbegriff aufgreifend, beschreibt Lerch das juristische Verfahren als eines der Transkription:58 

Die von den Parteien vorgetragenen Transkriptionen des Normtextes schließen sich gegenseitig aus. Dies macht den Streit aus. Die Stellungnahme einer Partei ist jeweils Postskript zur Stellungnahme der anderen. Keine der beiden Lesarten ist damit evident, denn ihre Transparenz wird von der gegnerischen Lesart gestört.59 

Das kann natürlich auch auf die Wirtschaftswissenschaften umgelegt werden. Dass sich gerade die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften für literaturwissenschaftliche Textverständnisse und -zugänge interessieren und sich dafür eignen, ein interdisziplinäres Textkonzept vorzuführen, hängt eben auch mit ihrer Eigenschaft zusammen, dass sie per se bereits »interdiskursive Spezialdiskurse« sind. Sie pendeln zwischen einer hochgradigen Spezialisierung (=Spezialdiskurs), müssen dieses spezialisierte Wissen aber gleichzeitig auch für nicht spezialisierte Rezipient*innen zur Verfügung stellen (=Interdiskurs).60 

3. Der literaturwissenschaftliche Textbegriff

Wie die bisherigen Ausführungen gezeigt haben, muss Text auf unterschiedlichen Ebenen gedacht werden (und gerade dies macht eine wissenschaftlich fundierte Verwendung des Textbegriffes auch so schwierig). Zum einen ist Text ein fixiertes, konkret vorliegendes Zeichenmaterial (diese Auffassung kommt dem alltagssprachlichen Verständnis von Text am nächsten), zum anderen wird Text als eine Art Medienbegriff für ganze (Sinn-) Systeme verwendet. Daran schließen metaphorische Verwendungen des Textbegriffes an, die, wie es die Ursprungsbedeutung insinuiert (Text von lat. texere für ›weben‹), Text als ›Gewebe‹, als unendliches Netzwerk von Bedeutungen begreifen.

In der Literaturwissenschaft ist der Textbegriff eng mit jenem der Literatur verbunden und wird teils synonym verhandelt. Jost Schneider versucht einer Simplifizierung durch solch eine Gleichsetzung zu entgehen und zeigt anhand eines Modells, wie der Literaturbegriff (beziehungsweise die ihm genuinen Eigenschaften) für ein allgemeines Textverständnis (auch für andere Wissenschaften) fruchtbar gemacht werden kann. In seinem Handbuchartikel »Literatur und Text« (2007) nennt er drei Kriterien, die einen literarischen Text ausmachen können: ›Fixiertheit‹, ›Fiktionalität‹ und ›künstlerische Sprachverwendung‹. Anhand eines Drei-Kreis-Schemas dieser drei Kategorien werden eben nicht nur genuin literarische Texte, sondern auch Gebrauchstexte und Fachtexte erfasst.61 Texte, die gemeinhin als ›Literatur‹ bezeichnet werden (zum Beispiel Fachliteratur), aber nicht zwingend fiktional sind und/oder Merkmale der Literarizität aufweisen, werden erfasst und können so im Weiteren Basis literaturwissenschaftlicher Analysearbeit werden. Scheinbar genuin literarische Charakteristika wie eben die Literarizität (künstlerische Sprachverwendung) und Fiktionalität finden auch in nicht-literarischen Texten ihre Anwendung. Schneider spricht von einer Tendenz zur »›Literarisierung‹ von Sachbüchern«62 oder allgemein von einer ›Literarisierung außerliterarischer Gattungen‹. Was Hayden White einflussreich für die Geschichtswissenschaft vorgeführt hat, könnte – so Schneider – auch für andere Wissenschaften zutreffen.

Was die Differenz zwischen literarischen und nicht-literarischen Texten (beziehungsweise Narrationen) betrifft, sind nach wie vor die Arbeiten Gérard Genettes von großer Relevanz. In seiner Analyse zu »Fiktion und Diktion« unterscheidet er zwischen einer konstitutiven (beziehungsweise essentialistischen) und konditionalen Literarität. Während die konstitutive Literarität sich aus textuellen und kontextuellen Parametern wie Gattungskonventionen und kulturellen Traditionen ergibt, beruht die konditionale Literarität auf subjektiven Urteilen und ist damit jederzeit widerrufbar.63 Die nicht-fiktionale Prosa (ein Diktionsmodus neben der Poesie) »kann auf konditionale Weise literarisch aufgefasst werden, das heißt aufgrund einer individuellen Haltung.«64 

Diese Differenz oder Nicht-Differenz von Faktualität und Fiktionalität wurde in jüngster Zeit für die Sachbuchforschung relevant. Das Sachbuch wird dabei generell als hybride Gattung gesehen, als »eine Art perverses Medium […], das mit literarischen Mitteln die ›reine Botschaft‹ der Wissenschaft verfälscht.«65 Andy Hahnemann spricht im Weiteren von einer Art Täuschung, die im Sachbuch vollzogen wird, insofern als Sachbücher den Anschein erheben, dass es rein um ein »Ordnen von Fakten« ginge, während es sich, so der Autor, aber auch hierbei um »den konstruktiven Akt der Montage heterogener Elemente« handle.66 Form und Inhalt korrelieren scheinbar, oder anders formuliert: Der Inhalt dominiert, Form ist nebensächliches, doch notwendiges Ornament. Es geht daher auch im Sachbuch um »Inszenierungsweisen von Wissen«, und eine Analyse eben jener Inszenierung hat große Relevanz für wissenspoetologische Fragestellungen.67

Texte in ihrer Hybridität beziehungsweise auch Multidisziplinarität zu untersuchen, kann Ziel einer praxeologischen Literaturwissenschaft sein. Aus dieser Perspektive wird Literatur und der Bereich des Ästhetischen nicht auf den Kunstbereich ›reduziert‹, sondern als Teil unterschiedlicher gesellschaftlicher Praktiken betrachtet. Literatur ist damit ein Komplex aus Praktiken und Diskursen, was wiederum eine Öffnung der Analysemittel als auch der Analyseobjekte nahelegt beziehungsweise geradezu fordert. Andreas Reckwitz führt dies mit seinem Programm der »Soziologie des Ästhetischen« vor, mit dem er einem zu einseitigen »Rationalisierungsnarrativ«68 der Moderne gegenwirken möchte und die ästhetische Qualität sozialer Praktiken untersuchen will:

Eine solche in ihrer Grundbegrifflichkeit ästhetisch sensibilisierte Sozialtheorie kann dann ästhetische Elemente in religiösen oder in handwerklichen, in rhetorischen, naturwissenschaftlichen oder in kaufmännischen Praktiken aufspüren […], die dort immer schon vorhanden – und den Teilnehmern im Übrigen teilweise bewusst – waren, aber in der rationalistischen Beobachtung systematisch übersehen wurden.69 

Das Ästhetische vom Nicht-Ästhetischen will Reckwitz anhand von fünf Dichotomien unterschieden wissen: 1) sinnliche Wahrnehmung/Erleben vs. Handeln, 2) kreative Gestaltung vs. reguliertes Handeln, 3) Affektivität vs. Rationalität, 4) Semiotisierung vs. Realismus, 5) Ontologie des Spiels vs. Ontologie der Ordnung.70 Daran lassen sich wiederum Jacques Rancières Thesen zur ästhetischen Praxis anschließen. Diese ist – laut Rancière – seit der Moderne nicht an den Bereich der Kunst und an die künstlerische Praxis allein gebunden, sondern gleichermaßen auch Teil von Praktiken der Politik, Geschichtswissenschaft, Naturwissenschaften und Alltagsleben; die »Trennung zwischen der Ratio der Fakten und der Ratio der Fiktionen« ist so ab der Moderne nicht mehr zu vollziehen.71  

4. Nicht-Literarisches als literarischer Text: Analyseparameter

Ein operabler, literaturwissenschaftlich inspirierter Textbegriff, der mit Erkenntnisgewinn auf nicht genuin literarische Texte anwendbar ist, müsste nun unter anderem folgende Analyseparameter berücksichtigen: die Dualität Form-Inhalt, die Dualität verfassende und erzählende Stimme (Autor-Erzähler), Narrativität, Intertextualität sowie Selbstreferentialität und -reflexivität. Diese Parameter anwendend gelangt man sozusagen zu einer ›Lektüre gegen den Strich‹ und folgt nicht den durch Paratexte konventionalisierten Lesemodi: nämlich einen durchwegs als referentiell gekennzeichneten Text auch als referentiellen zu lesen und sich auf diese Fremdreferenzen in puncto Erkenntnisgewinn zu beschränken.

Die Form-Inhalt-Dichotomie wird in der Analyse von nicht-literarischen Texten zwar selten miteinbezogen, das heißt, Kurzschlüsse zwischen Form und Inhalt beziehungsweise die bedeutungstragende Dimension der Formebene werden in der Rezeption wenig bis nicht berücksichtigt. Dass aber Form ebenso wie Inhalt wesentliche Textbestandteile sind, wurde bereits in den Anfängen der Law and Literature-Debatte thematisiert. Benjamin N. Cardozo (einer der Gründungsväter von Law and Literature) meinte daher:

We are merely wasting our time, so many will inform us, if we bother about form when only substance is important. I suppose this might be true if only one could tell us where substance ends and form begins. […] Form is not something added to substance as a mere protuberant adornment.72

Daran schließt die Autor-Erzähler-Dualität an. Setzt man in der jeweiligen Analyseperspektive eine ›zweite‹ Stimme ein, wird auch hier der Raum frei für eine weitere bedeutungstragende Ebene und es werden möglicherweise Erzählstrategien sichtbar, die sich durch bestimmte Erzählhaltungen ergeben.

Während die ersten beiden Aspekte bei der Lektüre eines Fachtextes üblicherweise nicht mitbedacht werden, wurde deren prinzipiell narrativer Charakter beziehungsweise deren Tendenz zu narrativen Passagen schon stärker reflektiert.73 Matías Martínez und Christian Klein beschreiben mit ihrem Konzept der ›Wirklichkeitserzählung‹ den Einsatz von Narrationen und Narrativisierungen in nicht-ästhetischen Diskursen wie im Recht, der Wirtschaft, der Medizin.74 Ebenso untersucht Albrecht Koschorke in seiner allgemeinen Erzähltheorie »Narrativität als transdisziplinäres Phänomen«. In Bezug auf die Wirtschaftswissenschaften sieht er das Potential narrativer Elemente darin, zu generalisieren, zu motivieren und zu verkürzen, um mit »unvollständigem Wissen« zu Rande zu kommen: »Erzählen […] bildet einen Welterklärungsbedarf, wo die Einholung vollständiger Information zu aufwendig oder gänzlich unmöglich ist.«75 

Intertextualität muss für ein interdisziplinäres Textkonzept besonders mitbedacht werden. Gerade Intertextualität wurde bereits vielfach als prinzipielle Eigenschaft eines jeden Textes angesehen. So ist sie auch einer der Parameter in de Beaugrandes und Dresslers viel zitierter Merkmalsliste von Texten und Michael Riffaterre sieht Textualität und Intertextualität überhaupt als untrennbar miteinander verbunden. 76 Die (Text-)Linguistik versteht mit einem strukturalistischen Zugang unter ›Intertextualität‹ das Auftreten fremder Texte im Text, deren Spuren nachgegangen wird: »Dies [Kriterium der Intertextualität] betrifft die Faktoren, welche die Verwendung eines Textes von der Kenntnis eines oder mehrerer vorher aufgenommener Texte abhängig macht«,77 und die Autoren spezifizieren das: »Wir haben den Begriff INTERTEXTUALITÄT […] eingeführt, um die Abhängigkeit zwischen Produktion und Rezeption eines gegebenen Textes und dem Wissen der Kommunikationsteilnehmer über andere Texte zu bezeichnen.«78 Gemeint ist also Intertextualität als das (Wieder-)Erkennen von Textsorten und von Textanspielungen, beziehungsweise Intertextualität als das Text(sorten)wissen des Rezipienten.79 

Die Literaturwissenschaft in der Tradition von Bachtin, Kristeva, Barthes und Derrida verfolgt ein »radikales Konzept von Intertextualität«, das unter den Prämissen der »Auflösung« und der »Entgrenzung« steht (so die Worte der Sprachwissenschaftler*innen Angelika Linke und Markus Nussbaumer, die sich über das Potential des literaturwissenschaftlichen Begriffs für die Textlinguistik Gedanken machen).80 Für meinen Kontext ist sowohl das radikale literaturwissenschaftliche Konzept der Intertextualität à la Kristeva, Barthes und anderen von Interesse, das sich bereits im hier vorgeschlagenen interdisziplinären Textbegriff an der Basis manifestiert, also die Idee vom Text als Gewebe, der eine unendliche Anzahl an Lesarten generiert, als auch ein strukturalistisch, eingeschränktes Konzept, das unter Intertextualität das Aufdecken von Spuren anderer Texte, Autoren, Textsorten und die besondere Wirkung ebendieser direkten und indirekten Zitate versteht.

Die Disziplinen der Wirtschaftswissenschaften und der Rechtswissenschaften haben den Begriff der Intertextualität längst aufgenommen ‒ er kann als Urgestein eines law/economics as literature gelten. So zeigte Kenji Yoshino bereits 1994 in seinem weit rezipierten Aufsatz »What’s Past is Prologue. Precedent in Literature and Law«, wie im amerikanischen case-law system Gerichtsurteile niemals als Einzeltext betrachtet werden dürfen, sondern immer in einem Gewebe aus vorangegangenen und noch folgenden Urteilen stehen und dieses intertextuelle Geflecht auch stets mitbedacht werden muss beziehungsweise wie diese intertextuellen Referenzen in den Urteilstexten natürlich auch explizit gemacht werden.81 Aber nicht nur für das anglo-amerikanische Rechtssystem ist der Intertextualitätsbegriff von Relevanz, auch für das kontinentaleuropäische, wie die bereits erwähnten Arbeiten von Lerch, Augsberg und Vesting zeigen. Christian Hiebaum sagt dazu:

Wäre ich in der unglücklichen Lage, jemanden in Grundbegriffe der Literaturtheorie einführen zu müssen, würde ich immer wieder auf Beispiele aus der juristischen Praxis zurückgreifen. »Intertextualität« etwa ist Juristen so selbstverständlich, dass die meisten von ihnen dieses Wort nicht einmal kennen.82 

Ebenso arbeitet Brown für die Wirtschaftswissenschaften (wie bereits erwähnt) mit einem entgrenzten literaturwissenschaftlichen Konzept von Intertextualität. Daneben existieren aber auch Verwendungen eines strukturalistisch inspirierten Intertextualitätskonzepts. Dieser Zugang beschränkt sich auf ein wortwörtliches Verständnis von Intertextualität und nimmt kaum Bezug auf das tatsächliche Lese- und damit auch Sinngebungsverfahren, sondern zeigt lediglich, wie Jurist*innen in ihrem Alltag Texte aus unterschiedlichen Medien verbinden müssen.83 

Zuletzt muss bei einem interdisziplinär applikablen Textbegriff das Kriterium der Selbstreferentialität und -reflexivität mitbedacht werden. So muss davon ausgegangen werden, dass es nicht nur ein spezifisches Kriterium eines ästhetischen Textes ist, dass eine implizite oder explizite Reflexion über den eigenen Textstatus immer integriert ist (und sei es nur über eine Reihe paratextueller Signale), sondern dass dies auch für nicht-literarische Texte gilt (wie wir auch bei Schumpeters Text sehen werden).

5. Joseph A. Schumpeter ›anders‹ gelesen

Vor dem Hintergrund dieser Prämissen zu einem exportfähigen literaturwissenschaftlichen Verständnis von ›Text‹ soll nun ein Text Joseph A. Schumpeters näher betrachtet werden. Das Leben des österreichisch-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlers, bekannt als enfant terrible der Wiener Schule, ließe sich durchaus auch mit den Biographien der berühmten europäischen Dandies à la Oscar Wilde oder Gabriele D’Annunzio vergleichen: So ist sein Lebensweg abwechslungsreich, vielschichtig und geprägt von vielen Höhe- und Tiefpunkten. Beruflich deckt er die gesamte Bandbreite vom Universitätsprofessor, zum Unternehmer, zum Minister bis zum Vermögensverwalter einer ägyptischen Prinzessin ab. Zahlreiche Liebschaften, Duelle und Ähnliches gehören ebenfalls zu seiner Biographie. Wie eine häufig zitierte Anekdote erzählt, habe er für sich selbst drei Lebensziele formuliert: »Begehrtester Liebhaber Wiens, bester Herrenreiter Österreichs und größter Ökonom der Welt.« Sein eigenes Fazit dazu war, dass er lediglich ein Ziel nicht erreicht habe; welches das war, ließ er offen.84 

In seiner Funktion als Wirtschaftswissenschaftler genoss er Star-Status: Seine ökonomischen Schriften wurden schon zu Lebzeiten Bestseller und auch seine Vorträge zogen großes Publikum an. Als Quelle einer interdisziplinären Studie zwischen Literatur- und Wirtschaftswissenschaft ist er auch insofern interessant, als seine bekannte Beschreibung des Unternehmertyps stark dandyeske Züge aufweist und in Zusammenhang mit dem Bild des idealen Künstlers und mit den großen literarischen Dandy-Figuren gebracht wird.85 Darüber hinaus sind Schumpeters wirtschaftswissenschaftliche Thesen häufige Zitat- und Referenzquellen in sogenannten Wirtschaftsromanen wie in Texten Michel Houellebecqs86 oder in Ernst-Wilhelm Händlers Wenn wir sterben (2011), was ihn zu einem beliebten Analyseobjekt aus dem Blickwinkel von economics in literature macht.

Der Text, der im Zentrum meiner Analyse steht, ist in Schumpeters amerikanischer Phase entstanden, als er Professor in Harvard war, und ist daher im Original auch auf Englisch erschienen: Capitalism, Socialism and Democracy (1942) – ein Text der ökonomischen Höhenkammliteratur. Darin erzählt Schumpeter ausgehend von den Analysen Karl Marx’ die Entwicklung des Kapitalismus und schildert – wenn auch keineswegs aus sozialistisch positiver Perspektive –, wie sich der Kapitalismus selbst zerstören wird; dies allerdings nicht aufgrund dessen negativer Aspekte, wie es Marx prophezeit hatte, sondern gerade aufgrund seiner Errungenschaften, die dann in einen (von Schumpeter keineswegs herbeigesehnten) Sozialismus führen würden, allerdings ohne Revolution, sondern unter und mit demokratischen Prinzipien. Die von ihm genannten Gründe für den Untergang sind weltweite Fusionierungen und der Wandel des Unternehmertyps: Anstatt Eigentümer wird der Unternehmer zum Manager und der wichtige Motivationsfaktor der Identifikation verschwindet zunehmend. Darüber hinaus benennt er bereits die wirtschaftlichen Folgen eines Anstiegs des Bildungsniveaus, denn für die große Zahl an topausgebildeten Menschen gäbe es nur eine geringe Zahl an hochdotierten und einflussreichen Posten. Mit dem Anstieg allgemeiner Unzufriedenheit (auch unter den Hochgebildeten) und einem nur mäßigen Wirtschaftswachstum wäre der Gang in den Sozialismus die einzig logische Konsequenz.

In Schumpeters eigenen Worten:

The thesis I shall endeavor to establish is that the actual and prospective performance of the capitalist system is such as to negative the idea of its breaking down under the weight of economic failure, but that its very success undermines the social institutions which protect it, and »inevitably« creates conditions in which it will not be able to live and which strongly point to socialism as the heir apparent.87 

In einer zwischen Utopie und Dystopie schwankenden Textsorte prognostiziert Schumpeter den Untergang des Kapitalismus mit Ende des Jahrtausends, womit er natürlich keineswegs Recht behalten hat. Recht behalten hat er allerdings mit der Beschreibung der Dynamiken innerhalb des Wirtschafts- und damit verbunden des Gesellschaftssystems. Schumpeter setzt also dazu an, die Geschichte des Untergangs des Kapitalismus zu erzählen; Protagonisten sind in dieser Erzählung die Unternehmer und die Konsumenten.

Abgesehen davon, dass – wie jeder Text – auch Schumpeters Text als Intertext (im Dialog mit einer Vielzahl von anderen einschlägigen Texten) betrachtet werden muss, besteht der konkrete direkte intertextuelle Bezug hier natürlich zu Marx und Das Kapital; dieser Bezug zieht sich durch den ganzen Text.

Sieht man einmal von den inhaltlichen Komponenten ab, ist auch formal auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich bei diesem Text um keinen literarischen Text handelt. Dies einmal aufgrund des Titels, des Autornamens (der, selbst wenn er sich auch im Schreiben fiktionaler Texte versucht hat, nicht als Romancier bekannt ist), auch aufgrund des Verlags, das heißt in erster Linie aufgrund paratextueller Merkmale, aber auch aufgrund der Textform und -struktur. Der Text folgt, zumindest auf den ersten Blick, den Regeln des wissenschaftlichen Schreibens: klare thematische Strukturierung in Kapiteln, Referenzen und Verweise in Fußnoten, ein Index et cetera. Nach pragmatischen Kriterien bekommen wir also den Auftrag, den Text nicht als Fiktion, sondern als referentiellen Text zu lesen.

Ebenso wenig ist der Text aber auf den ersten Blick ein klassisch wirtschaftswissenschaftliches Werk, und das auch aufgrund des totalen Fehlens von mathematischen Formeln, Statistiken, Graphiken oder anderer Abbildungsmittel wie Listen. Gerade deshalb eignet er sich auch besonders gut für eine Lektüre mit den oben genannten literaturwissenschaftlichen Parametern.

Ein wesentliches Kriterium, das den schumpeterschen Text herausstechen lässt, ist sein ausgeprägter Hang zur Metaphorik und zu einer stark bildhaft aufgeladenen Sprache, ein Merkmal wirtschaftswissenschaftlicher Texte und Argumentation, auf das – wie schon erwähnt – McCloskey und andere hingewiesen haben.88 Beispiele für diese bildhafte Sprache wären der Vergleich der Wirtschaftslage mit diversen meteorologischen Gegebenheiten: ewige Windstille89 vs. Sturmwind90; die Marktsituation als Krieg91 et cetera.

Am auffallendsten ist aber das Moment der Selbstreferentialität und -reflexion, sowohl auf den Inhalt als auch auf die Form bezogen. Der Erzähler überrascht daher schon im Prolog mit einer Art selbstreflexiver Geste:

Most of the creations of the intellect or fancy pass away for good after a time that varies between an after-dinner hour and a generation. Some, however, do not. They suffer eclipses but they come back again, and they come back not as unrecognizable elements of a cultural inheritance, but in their individual garb and with their personal scars which people may see and touch.92

Es handelt sich hierbei um eine doppelte Selbstreflexivität: einerseits bezogen auf seinen eigenen Text und Gedankengang (also auf seinen discours), andererseits auf den Inhalt, auf den er Bezug nimmt, nämlich auf die Idee von Marx und die Rückkehr und ›Machtübernahme‹ des Sozialismus.

Diese Selbstreflexivität setzt sich durch den Text fort, wenn es um das Verstehen beziehungsweise Nicht-Verstehen der Botschaft Marx’ geht: »Never mind that nearly all of those millions were unable to understand and appreciate the message in its true significance. That is the fate of all messages«.93 Oder wenn die allgemeine Kompetenz des wirtschaftswissenschaftlichen Reflektierens thematisiert wird: »If we economists were given less to wishful thinking and more to the observation of facts, doubts would immediately arise as to the realistic virtues of a theory that would have led us to expect a very different result.«94 

Neben diesen selbstreflexiven Tendenzen, sowohl das eigene Schreiben als auch auf allgemeinerer Ebene das wirtschaftswissenschaftliche Forschen betreffend, fällt eine Erzählstrategie besonders auf, die aber nur dann augenscheinlich wird, wenn man eben neben den rein inhaltlichen Komponenten auch die Form als sinntragend in den Interpretationsprozess miteinschließt. Es ist die Erzählstrategie der unreliable narration, die aber natürlich nur dann erkannt werden kann, wenn man dem Text eine Unterscheidung zwischen Autor und Erzähler voranstellt. Üblicherweise wird die unreliable narration daher nur fiktionalen Erzählungen als bewusst eingesetztes Stilmittel zugeschrieben. So vermeinen Gaby Allrath und Ansgar Nünning (2005) in einem unreliable narrator im nicht-fiktionalen Kontext eher eine missglückte Kommunikationsform zu sehen, als eine bewusst gesetzte Strategie.95 Dieser Annahme kann in Bezug auf Schumpeters Text aber widersprochen werden, denn gerade der Einsatz eines unreliable narrators scheint dazu zu dienen, die eigenen dargebotenen Thesen zu unterminieren und dem Publikum vor Augen zu führen, dass es sich in einer teufelskreisartigen Argumentationsspirale befindet, aus der es selbst den Ausweg finden muss. So heißt es zum Beispiel am Beginn eines neuen Kapitels mit Bezug auf die vorher genannten Thesen: »The conclusions alluded to at the end of the preceding chapter are in fact almost completely false. Yet they follow from observations and theorems that are almost completely true.«96 Die Ironie ergibt sich hier natürlich auch durch einen rhetorischen Kunstgriff und zwar durch die elaborierte parallele syntaktische Formulierung, die jeweils mit den sich widersprechenden Attributen »völlig falsch« und »völlig richtig« enden. Auf diesen Zirkelschluss wird in der Fußnote noch eines draufgesetzt, wenn es dort heißt: »As a matter of fact, those observations and theorems are not completely satisfactory.«97 Solch eine paradoxe Argumentationsschleife ist aber nur sinnvoll vor dem Hintergrund einer prinzipiellen Differenz zwischen Autor und dem von ihm eingesetzten Erzähler zu fassen.

Gerade die paratextuelle Ebene (die Fußnoten) scheint Schumpeter zur ›Öffnung‹ seines Textes zu verwenden. Beispiele wie die soeben zitierten sind häufig zu finden, ebenso auffällig sind die direkten Leseranreden in den Fußnoten:

The reader will recall my emphasis on the distinction between one’s theory and one’s vision […]. It is however always important to remember that the ability to see things in their correct perspective may be, and often is, divorced from the ability to reason correctly and vice versa. That is why a man may be a good theorist and yet talk absolute nonsense whenever […].98 

Was nützt nun solch eine Lektüre von Schumpeters Text, nämlich eine ›kontextferne‹ Lektüre, die nicht auf einen Erkenntnisgewinn in Bezug auf den Beitrag des Textes zur Wirtschaftstheorie, sondern vielmehr die textuellen Strategien zu ergründen versucht, den Text also in seiner Funktion als Text in das Zentrum des Interesses rückt?

Ein Lesen solch eines Textes mit einem offenen, literaturwissenschaftlich inspirierten Textbegriff beziehungsweise mit literaturwissenschaftlichen Kategorien kann eben, neben einer aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive sehr sinnvollen, rein inhaltlichen Analyse, auch den Blick auf den discours, die Form stärken und damit Aspekte ausgeprägter Selbstreferentialität und -reflexivität, rhetorische Strategien und den gezielten Einsatz von Mikroerzählungen zeigen und hervorheben. Dies schwächt eine Instanz, nämlich die des realen Autorsubjekts. Die Suche nach der »authorial intention«99 prägt traditionell die wirtschafts- und auch rechtswissenschaftliche Interpretation. Ein Kippen dieser Autorhoheit lässt offene und mitunter neue Lektürevorgänge zu, eröffnet Raum für unterschiedliche Interpretationen und kann zeigen, dass auch der Autor eines wirtschaftswissenschaftlichen Textes mit seinem Text und Publikum zu spielen weiß und so die Sinngebungshoheit abgibt.

Am Ende des Vorworts zur ersten Auflage von Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung formuliert Schumpeter diese These explizit, indem er zu Beginn selbstreflexiv und selbstironisch die Autorität des nachfolgenden Textes in Frage stellt, eine den wissenschaftlichen Diskurs üblicherweise konterkarierende Strategie:

Der Gedankengang, den ich darlegen will, ist gewiß, und namentlich im Einzelnen, nicht fehlerfrei. Es genügt vollkommen, wenn sich der Leser durch ihn angeregt fühlt und die Überzeugung gewinnt, daß etwas »Wahres an der Sache sei«. […] Darüber hinaus wünsche ich nicht mehr, als daß diese Arbeit sobald wie möglich überholt und vergessen werde.100  

Schumpeters wirtschaftswissenschaftliche Texte weisen folglich ein breites Spektrum an unterschiedlichen textuellen Verfahren auf und bilden eine besondere Grundlage, um den »literary character of non literature« (um das eingangs angeführte Zitat von Deirdre McCloskey zum »literary character of economics« zu verallgemeinern) zu prüfen und aufzuzeigen. Dass es für solch eine Analyse als Grundlage eines Textbegriffs bedarf, dessen unterschiedliche disziplinäre Anleihen klar dargelegt und konturiert sind, sollte der vorliegende Beitrag zeigen.

Literaturverzeichnis

ADAMZIK, Kirsten: »Literatur aus der Sicht von Text- und Diskurslinguistik«. In: Anne Betten, Ulla Fix u. Berbeli Wanning (Hg.): Handbuch Sprache in der Literatur. Berlin 2017, S. 97–119.

ALLRATH, Gaby u. Ansgar Nünning: »(Un-)zuverlässigkeitsurteile aus literaturwissenschaftlicher Sicht: Textuelle Signale, lebensweltliche Bezugsrahmen und Kriterien für die Zuschreibung von (Un-)Glaubwürdigkeit in fiktionalen und nichtfiktionalen Erzählungen«. In: Beatrice Dernbach u. Michael Meyer (Hg.): Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Interdisziplinäre Perspektiven. Wiesbaden 2005, S. 173–193.

AUGSBERG, Ino: Die Lesbarkeit des Rechts. Texttheoretische Lektionen für eine postmoderne juristische Methodologie. Weilerswist 2009.

AUGSBERG, Ino: »Rechtslektionen. Zur Textualität des Juristischen Verfahrens«. In: Rechtstheorie 40.1 (2009), S. 71–97.

BACHMANN-MEDICK, Doris: »Einleitung«. In: Dies. (Hg.): Kultur als Text. Die anthropologische Wende in der Literaturwissenschaft. Frankfurt / M. 1996, S. 7–64.

BARTHES, Roland: »De l’œuvre au texte«. In: Ders.: Œuvres complètes. Hg. v. Éric Marty. Bd. 3: Livres, Textes, Entretiens. 1968‒1971. Paris 2002, S. 908–916.

BARTHES, Roland: »Théorie du Texte«. In: Encyclopædia Universalis [en ligne]. http://www.universalis.fr/encyclopedie/theorie-du-texte (zuletzt eingesehen am 04. März 2019).

DE BEAUGRANDE, Robert-Alain u. Wolfgang Ulrich Dressler: Einführung in die Textlinguistik. Tübingen 1981.

BÖHM, Stephan: »Joseph A. Schumpeter (1883‒1950)«. In: Heinz D. Kurz (Hg.): Klassiker des ökonomischen Denkens. Bd. 2: Von Vilfredo Pareto bis Amartya Sen. München 2009, S. 137–160.

BROOKS, Peter u. Paul Gewirtz: Law’s Stories. Narrative and Rhetoric in the Law. New Haven 1998.

BROWN, Vivienne: »Decanonizing Discourses: Textual Analysis and the History of Economic Thought«. In: Willie Henderson, Tony Duley-Evans u. Roger Backhouse. (Hg.): Economics and Language. London 1993, S. 101–121.

BROWN, Vivienne: »The Economy as Text«. In: Roger E. Backhouse (Hg.): New Directions in Economics Methodology. London 1994, S. 368–382.

CARDOZO, Benjamin Nathan: »Law and Literature«. In: Ders.: Selected Writings. New York 1947, S. 338–413.

FRANK, Manfred: »Textauslegung«. In: Dietrich Harth u. Peter Gebhardt (Hg.): Erkenntnis der Literatur. Theorie, Methoden und Konzepte der Literaturwissenschaft. Stuttgart 1982, S. 123–160.

GENETTE, Gérard: Fiktion und Diktion. Aus dem Französischen v. Heinz Jatho. München 1992.

GOODMAN, Nelson: Weisen der Welterzeugung. Frankfurt / M. 1984.

GOODRICH, Peter: Law in the Courts of Love. Literature and Other Minor Jurisprudences. London/New York 1996.

GOYARD-FABRE, Simone: La textualité du droit. Étude formelle et enquête transcendantale. Paris 2012.

HAHNEMANN, Andy: »›… aus der Ordnung der Fakten‹ Zur historischen Gattungspoetik des Sachbuchs«. In: Arne Höcker, Jeannie Moser u. Philippe Weber (Hg.): Wissen. Erzählen. Narrative der Humanwissenschaften. Bielefeld 2006, S. 139–150.

HECKHAUSEN, Heinz: »Discipline and Interdisciplinarity«. In: Léo Apostel, Guy Berger, Asa Briggs u. Guy Michaud (Hg.): Interdisciplinarity: Problems of Teaching and Research in Universities. Paris 1972, S. 83–89.

HENDERSON, Willie: Economics as Literature. London 1995.

HESS-LÜTTICH, Ernest W.B.: »Medialität«. In: Anne Betten, Ulla Fix u. Berbeli Wanning (Hg.): Handbuch Sprache in der Literatur. Berlin 2017, S. 272–289.

HIEBAUM, Christian: »Literatur, die verpflichtet. Über die Interpretation von Rechtstexten«. In: Ders., Susanne Knaller u. Doris Pichler (Hg.): Recht und Literatur im Zwischenraum. Aktuelle inter- und transdisziplinäre Bezüge. Bielefeld 2015, S. 155–170.

HORSTMANN, Susanne: »Text«. In: Georg Braungart, Harald Fricke, Klaus Grubmüller, Friedrich Vollhardt u. Klaus Weimar (Hg.): Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearbeitung des Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte. Bd. 3: P‒Z. Berlin 2007, S. 594–597.

JACKSON, Bernard S.: Law, Fact, and Narrative Coherence. Liverpool 1988. 

JÄGER, Ludwig: »Transkriptive Verhältnisse. Zur Logik intra- und intermedialer Bezugnahmen in ästhetischen Diskursen«. In: Gabriele Buschmeier, Ulrich Konrad u. Albrecht Riethmüller (Hg.): Transkription und Fassung in der Musik des 20. Jahrhunderts. Beiträge des Kolloquiums in der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, vom 5. bis 6. März 2004. Stuttgart 2008, S. 103–134.

JAMESON, Fredric: »The Ideology of the Text«. In: Salmagundi 31/32 (1975/1976), S. 204–246.

JANTSCH, Erich: »Towards Interdisciplinarity and Transdisciplinarity in Education and Innovation«. In: Léo Apostel, Guy Berger, Asa Briggs u. Guy Michaud (Hg.): Interdisciplinarity: Problems of Teaching and Research in Universities. Paris 1972, S. 97–121.

KAMMER, Stephan u. Roger Lüdeke: »Einleitung«. In: Dies. (Hg.): Texte zur Theorie des Textes. Stuttgart 2005, S. 9–21.

KIRSTE, Stephan: »Literatur und Recht«. In: Eric Hilgendorf u. Jan C. Joerden (Hg.): Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart 2017, S. 315–327.

KLAMER, Arjo, Donald McCloskey u. Robert M. Solow (Hg.): The Consequences of Economic Rhetoric. Cambridge 1988.

KLEEBERG, Bernhard: »Gewinn maximieren, Gleichgewicht modellieren. Erzählen im ökonomischen Diskurs«. In: Christian Klein u. Matías Martínez (Hg.): Wirklichkeitserzählungen. Felder, Formen und Funktionen nicht-literarischen Erzählens. Stuttgart/Weimar 2009, S. 136–159.

KLEIN, Christian u. Matías Martínez (Hg.): Wirklichkeitserzählungen. Felder, Formen und Funktionen nicht-literarischen Erzählens. Stuttgart/Weimar 2009.

KNOBLOCH, Clemens: »Text/Textualität«. In: Karlheinz Barck, Martin Fontius, Dieter Schlenstedt, Burkhart Steinwachs u. Friedrich Wolfzettel (Hg.): Ästhetische Grundbegriffe. Bd. 6: Tanz–Zeitalter/Epoche. Stuttgart 2005, S. 23–48.

KNOBLOCH, Clemens: »Zum Status und zur Geschichte des Textbegriffs. Eine Skizze«. In: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik 77 (1990), S. 66–87.

KOSCHORKE, Albrecht: Wahrheit und Erfindung. Grundzüge einer Allgemeinen Erzähltheorie. Frankfurt / M. 2012.

LERCH, Kent D.: Das Gesetz des Buches und die Medien des Rechts. Mediologie in der Jurisprudenz. Berlin 2010.

LINK, Jürgen: »Diskurs, Interdiskurs, Kollektivsymbolik. Am Beispiel der aktuellen Krise der Normalität«. In: Zeitschrift für Diskursforschung 1 (2013), S. 7–22.

LINKE, Angelika u. Markus Nussbaumer: »Intertextualität. Linguistische Bemerkungen zu einem literaturwissenschaftlichen Textkonzept«. In: Gerd Antos u. Heike Tietz (Hg.): Die Zukunft der Textlinguistik. Traditionen, Transformationen, Trends. Tübingen 1997, S. 109–126.

MÄKI, Uskali: Fact and Fiction in Economics. Models, Realism and Social Construction. Cambridge 2003.

MCCLOSKEY, Deirdre: »How to Do a Rhetorical Analysis, and Why«. In: Roger E. Backhouse (Hg.): New Directions in Economics Methodology. London 1992, S. 319–342.

MCCLOSKEY, Deirdre: »The Literary Character of Economics«. In: DÆDALUS. Journal of the American Academy of Arts and Sciences, Anticipations 113.3 (1984), S. 97–119.

MCCLOSKEY, Deirdre: »Storytelling in Economics«. In: Cristopher Nash (Hg.): Narrative in Culture: The Uses of Storytelling in the Sciences, Philosophy and Literature. London 1990, S. 5–22.

MORLOK, Martin: »Intertextualität und Hypertextualität im Recht«. In: Friedemann Vogel (Hg.): Zugänge zur Rechtssemantik. Interdisziplinäre Ansätze im Zeitalter der Medialisierung. Berlin 2015, S. 69–90.

MOWITT, John: Text. The Genealogy of an Antidisciplinary Object. Durham 1992.

POSNER, Richard A.: »Law and Literature. A Relation Reargued«. In: Lenora Ledwon (Hg.): Law and Literature. Text and Theory. New York 1996, S. 61–89.

POSNER, Richard A.: Law&Literature. Cambridge / MA 2009.

POSNER, Roland: »Kultur als Zeichensystem. Zur semiotischen Explikation kulturwissenschaftlicher Grundbegriffe«. In: Aleida Assmann u. Dietrich Harth (Hg.): Kultur als Lebenswelt und Monument. Frankfurt / M. 1991, S. 37–74.

RANCIÈRE, Jacques: Die Aufteilung des Sinnlichen. Die Politik der Kunst und ihre Paradoxien. Berlin 2008.

RECKWITZ, Andreas: »Elemente einer Soziologie des Ästhetischen«. In: Kay Junge, Daniel Šuber u. Gerold Gerber (Hg.): Die Konstitution sozialen Sinns jenseits instrumenteller Vernunft. Bielefeld 2008, S. 297–317.

RICHTER, Sandra: Mensch und Markt. Warum wir den Wettbewerb fürchten und ihn trotzdem brauchen. Hamburg 2012, S. 125–128.

RIFFATERRE, Michael: »Syllepsis«. In: Critical Inquiry 6.4 (1980), S. 625–638.

SCHNEIDER, Jost: »Literatur und Text«. In: Thomas Anz (Hg): Handbuch Literaturwissenschaft. Gegenstände – Konzeptionen – Institutionen. Bd. 1: Gegenstände und Begriffe. Stuttgart 2007, S. 1–23.

SCHUMPETER, Joseph A.: Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung. Berlin 1912, Nachdruck 2006.

SCHUMPETER, Joseph A.: Capitalism, Socialism and Democracy. 2. Aufl. New York 1947.

SMITH, Annie M.: »Great Judicial Opinions Versus Great Literature: Should the Two Be Measured by the Same Criteria?«. In: McGeorge Law Review 36 (2005), S. 757–779.

SPRECHER, Thomas: Recht und Literatur. Eine Bibliographie für Leser. Frankfurt / M. 2011.

STIERLE, Karlheinz: »Text als Handlung und Text als Werk«. In: Stephan Kammer u. Roger Lüdeke (Hg.): Texte zur Theorie des Textes. Stuttgart 2005, S. 211–224.

VESTING, Thomas: Die Medien des Rechts: Sprache. Weilerswist 2011.

WEST, Robin: »Jurisprudence as Narrative: an Aesthetic Analysis of Modern Legal Theory«. In: New York University Law Review 60.2 (1985), S. 145–211.

WHITE, James Boyd. »The Judicial Opinion and the Poem: Ways of Reading, Ways of Life«. In: Michigan Law Review 82.7 (1984), S. 1669–1699.

WOODMANSEE, Martha u. Mark Osteen (Hg.): The New Economic Criticism. Studies at the Interface of Literature and Economics. London 2009.

YOSHINO, Kenji: »What’s Past Is Prologue: Precedent in Literature and Law«. In: The Yale Law Journal 104 (1994), S. 471–510.

  • 1. Für einen Überblick zum Forschungsbereich vgl. Stephan Kirste: »Literatur und Recht«. In: Eric Hilgendorf u. Jan C. Joerden (Hg.): Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart 2017, S. 315–327 oder vgl. die sehr umfangreiche Bibliographie von Thomas Sprecher: Recht und Literatur. Eine Bibliographie für Leser. Frankfurt / M. 2011.
  • 2. Vgl. zum Forschungsbereich und zu aktuellen Zugängen z. B.: Martha Woodmansee u. Mark Osteen (Hg.): The New Economic Criticism. Studies at the Interface of Literature and Economics. London 2009.
  • 3. Dies ist natürlich eine sehr eingeschränkte Darstellung des Forschungsbereiches; für die im Weiteren vorgestellte These soll es aber genügen, sich auf den Textbegriff als gemeinsamen Grundbegriff zu beschränken.
  • 4. Deirdre McCloskey: »The Literary Character of Economics«. In: DÆDALUS. Journal of the American Academy of Arts and Sciences, Anticipations 113.3 (1984), S. 97–119, hier S. 105.
  • 5. Vgl. Deirdre McCloskey: »Storytelling in Economics«. In: Christopher Nash (Hg.): Narratives in Culture: The Uses of Storytelling in the Sciences, Philosophy and Literature. London 1990, S. 5–22, hier S. 5.
  • 6. Willie Henderson: Economics as Literature. London 1995, S. 14.
  • 7. Ebd., S. 3.
  • 8. Peter Goodrich: Law in the Courts of Love. Literature and Other Minor Jurisprudences. London/New York 1996, S. 11.
  • 9. Vgl. Richard Posner: »Law and Literature. A Relation Reargued«. In: Lenora Ledwon (Hg.): Law and literature. Text and Theory. New York 1996, S. 61–89.
  • 10. Vgl. Simone Goyard-Fabre: La textualité du droit. Étude formelle et enquête transcendantale. Paris 2012, S. 80f.
  • 11. Ausnahmen sind vor allem folgende, vornehmlich aus dem englischsprachigen Law-and-Literature-Umfeld stammende Studien, zum Beispiel: Robin West: »Jurisprudence as Narrative: an Aesthetic Analysis of Modern Legal Theory«. In: New York University Law Review 60.2 (1985), S. 145–211; Richard A. Posner: Law&Literature. Cambridge / MA 2009 (vor allem der Abschnitt »Legal Texts as Literary Texts«); Annie M. Smith: »Great Judicial Opinions Versus Great Literature: Should the Two Be Measured by the Same Criteria?«. In: McGeorge Law Review 36 (2005), S. 757–779; James Boyd White: »The Judicial Opinion and the Poem: Ways of Reading, Ways of Life«. In: Michigan Law Review 82.7 (1984), S. 1669–1699.
  • 12. Roland Barthes: »De l’œuvre au texte«. In: Ders.: Œuvres complètes. Hg. v. Éric Marty. Bd. 3: Livres, Textes, Entretiens. 19681971. Paris 2002, S. 908–916, hier S. 910.
  • 13. John Mowitt: Text. The Genealogy of an Antidisciplinary Object. Durham 1992, S. 44.
  • 14. Vgl. Erich Jantsch: »Towards Interdisciplinarity and Transdisciplinarity in Education and Innovation«. In: Léo Apostel u. a. (Hg.): Interdisciplinarity: Problems of Teaching and Research in Universities. Paris 1972, S. 97–121.
  • 15. Vgl. Heinz Heckhausen: »Discipline and Interdisciplinarity«. In: Léo Apostel u. a. (Hg.): Interdisciplinarity: Problems of Teaching and Research in Universities. Paris 1972, S. 83–89.
  • 16. Vgl. Mowitt: Text (Anm. 13), S. 25.
  • 17. Fredric Jameson: »The Ideology of the Text«. In: Salmagundi 31/32 (1975/1976), S. 204–246, hier S. 205.
  • 18. Clemens Knobloch: »Zum Status und zur Geschichte des Textbegriffs. Eine Skizze«. In: Zeitschrift für Literaturwissenschaft und Linguistik 77 (1990), S. 66–87, hier S. 67.
  • 19. Vgl. Clemens Knobloch: »Text/Textualität«. In: Karlheinz Barck u. a. (Hg.): Ästhetische Grundbegriffe. Bd. 6: Tanz – Zeitalter/Epoche. Stuttgart 2005, S. 23–48, hier S. 31.
  • 20. Vgl. Manfred Frank: »Textauslegung«. In: Dietrich Harth u. Peter Gebhardt (Hg.): Erkenntnis der Literatur. Theorie, Methoden und Konzepte der Literaturwissenschaft. Stuttgart 1982, S. 123–160, hier S. 124.
  • 21. So formuliert es Ludwig Jäger in Anlehnung an Wittgenstein: Vgl. Ludwig Jäger: »Transkriptive Verhältnisse. Zur Logik intra- und intermedialer Bezugnahmen in ästhetischen Diskursen«. In: Gabriele Buschmeier u. a. (Hg.): Transkription und Fassung in der Musik des 20. Jahrhunderts. Beiträge des Kolloquiums in der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, vom 5. bis 6. März 2004. Stuttgart 2008, S. 103–134, hier S.105.
  • 22. Vgl. Nelson Goodman: Weisen der Welterzeugung. Frankfurt / M. 1984, S. 76.
  • 23. Vgl. Jäger: »Transkriptive Verhältnisse« (Anm. 21), S.105.
  • 24. Stephan Kammer u. Roger Lüdeke: »Einleitung«. In: Dies. (Hg.): Texte zur Theorie des Textes. Stuttgart 2005, S. 9–21, hier S. 11.
  • 25. Vgl. Doris Bachmann-Medick: »Einleitung«. In: Dies. (Hg.): Kultur als Text. Die anthropologische Wende in der Literaturwissenschaft. Frankfurt / M. 1996, S. 7–64.
  • 26. Vgl. Roland Posner: »Kultur als Zeichensystem. Zur semiotischen Explikation kulturwissenschaftlicher Grundbegriffe«. In: Aleida Assmann u. Dietrich Harth (Hg.): Kultur als Lebenswelt und Monument. Frankfurt / M. 1991, S. 37–74, hier S. 46–48.
  • 27. Vgl. Robert-Alain de Beaugrande u. Wolfgang Ulrich Dressler: Einführung in die Textlinguistik. Tübingen 1981.
  • 28. Vgl. Kirsten Adamzik: »Literatur aus der Sicht von Text- und Diskurslinguistik«. In: Anne Betten u. a. (Hg.): Handbuch Sprache in der Literatur. Berlin 2017, S. 97–119, hier S. 102f.
  • 29. Vgl. ebd., S. 103.
  • 30. Vgl. Kammer u. Lüdeke: »Einleitung« (Anm. 24), S. 9f.
  • 31. Karlheinz Stierle: »Text als Handlung und Text als Werk«. In: Stephan Kammer u. Roger Lüdeke (Hg.): Texte zur Theorie des Textes. Stuttgart 2005, S. 211–224, hier S. 218.
  • 32. Ebd., S. 211.
  • 33. Frank: »Textauslegung« (Anm. 20), S. 125.
  • 34. Vgl. Susanne Horstmann: »Text«. In: Georg Braungart u. a. (Hg.): Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearbeitung des Reallexikon der deutschen Literaturgeschichte. Bd. 3: P‒Z. Berlin 2007, S. 594–597, hier S. 594.
  • 35. Roland Barthes: »Théorie du Texte«. In: Encyclopædia Universalis [en ligne]. http://www.universalis.fr/encyclopedie/theorie-du-texte (zuletzt eingesehen am 04. März 2019).
  • 36. Ebd.
  • 37. Ebd.
  • 38. Ebd.
  • 39. Ebd.
  • 40. Vgl. Vivienne Brown: »Decanonizing Discourses: Textual Analysis and the History of Economic Thought«. In: Willie Henderson u. a. (Hg.): Economics and Language. London 1993, S. 101–121.
  • 41. Vgl. Vivienne Brown: »The Economy as Text«. In: Roger E. Backhouse (Hg.): New Directions in Economics Methodology. London 1994, S. 368–382, hier S. 372–373.
  • 42. Ebd., S. 368.
  • 43. Vgl. ebd., S. 376.
  • 44. Ino Augsberg: »Rechtslektionen. Zur Textualität des Juristischen Verfahrens«. In: Rechtstheorie 40.1 (2009), S. 71–97, hier S. 71.
  • 45. Vgl. ebd., S. 82f.
  • 46. Ebd., S. 75.
  • 47. Ebd., S. 92.
  • 48. Ebd., S. 92f.
  • 49. Vgl. Kent D. Lerch: Das Gesetz des Buches und die Medien des Rechts. Mediologie in der Jurisprudenz. Berlin 2010.
  • 50. Vgl. Ino Augsberg: Die Lesbarkeit des Rechts. Texttheoretische Lektionen für eine postmoderne juristische Methodologie. Weilerswist 2009, S. 71.
  • 51. Vgl. Thomas Vesting: Die Medien des Rechts: Sprache. Weilerswist 2011, S. 32.
  • 52. Ebd., S. 33.
  • 53. Ernest W.B. Hess-Lüttich: »Medialität«. In: Anne Betten u. a. (Hg.): Handbuch Sprache in der Literatur. Berlin 2017, S. 272–289, hier S. 275.
  • 54. Ebd., S. 277.
  • 55. Vgl. Lerch: Das Gesetz des Buches (Anm. 49), S. 3f.
  • 56. Vgl. ebd., S. 7.
  • 57. Ebd., S. 12.
  • 58. Vgl. ebd.
  • 59. Ebd., S. 14f.
  • 60. Vgl. zur Begrifflichkeit »Interdiskurs« und »Spezialdiskurs«: Jürgen Link: »Diskurs, Interdiskurs, Kollektivsymbolik. Am Beispiel der aktuellen Krise der Normalität«. In: Zeitschrift für Diskursforschung 1 (2013), S. 7–22.
  • 61. Vgl. Jost Schneider: »Literatur und Text«. In: Thomas Anz (Hg): Handbuch Literaturwissenschaft. Gegenstände – Konzeptionen – Institutionen. Bd. 1: Gegenstände und Begriffe. Stuttgart 2007, S. 1–23, hier S. 3.
  • 62. Ebd., S. 20.
  • 63. Vgl. Gérard Genette: Fiktion und Diktion. Aus dem Französischen von Heinz Jatho. München 1992, S. 7 u. S. 14–18.
  • 64. Ebd., S. 8.
  • 65. Andy Hahnemann: »›… aus der Ordnung der Fakten‹ Zur historischen Gattungspoetik des Sachbuchs«. In: Arne Höcker u. a. (Hg.): Wissen. Erzählen. Narrative der Humanwissenschaften. Bielefeld 2006, S. 139–150, hier S. 143.
  • 66. Vgl. ebd., S. 144.
  • 67. Vgl. ebd., S. 145.
  • 68. Andreas Reckwitz: »Elemente einer Soziologie des Ästhetischen«. In: Kay Junge u. a. (Hg.): Die Konstitution sozialen Sinns jenseits instrumenteller Vernunft. Bielefeld 2008, S. 297–317, hier S. 300.
  • 69. Ebd., S. 301.
  • 70. Vgl. ebd., S. 304.
  • 71. Jacques Rancière: Die Aufteilung des Sinnlichen. Die Politik der Kunst und ihre Paradoxien. Berlin 2008, S. 61.
  • 72. Benjamin Nathan Cardozo: »Law and Literature«. In: Ders.: Selected Writings. New York 1947, S. 338–413, hier S. 339f.
  • 73. Es existieren viele einflussreiche Arbeiten dazu, wie zum Beispiel: Peter Brooks u. Paul Gewirtz: Law’s Stories. Narrative and Rhetoric in the Law. New Haven 1998; Bernard S. Jackson: Law, Fact, and Narrative Coherence. Liverpool 1988; Deirdre McCloskey: »Storytelling in Economics«. In: Cristopher Nash (Hg.): Narrative in Culture: the Uses of Storytelling in the Sciences, Philosophy and Literature. London 1990, S. 5–22; Uskali Mäki: Fact and Fiction in Economics. Models, Realism and Social Construction. Cambridge 2003; Bernhard Kleeberg: »Gewinn maximieren, Gleichgewicht modellieren. Erzählen im ökonomischen Diskurs«. In: Christian Klein u. Matías Martínez (Hg.): Wirklichkeitserzählungen. Felder, Formen und Funktionen nicht-literarischen Erzählens. Stuttgart/Weimar 2009, S. 136–159.
  • 74. Vgl. Christian Klein u. Matías Martinez (Hg.): Wirklichkeitserzählungen. Felder, Formen und Funktionen nicht-literarischen Erzählens. Stuttgart/Weimar 2009.
  • 75. Albrecht Koschorke: Wahrheit und Erfindung. Grundzüge einer Allgemeinen Erzähltheorie. Frankfurt / M. 2012, S. 300.
  • 76. Vgl. Michael Riffaterre: »Syllepsis«. In: Critical Inquiry 6.4 (1980), S. 625–638, hier S. 625.
  • 77. De Beaugrande u. Dressler: Textlinguistik (Anm. 27), S. 12f.
  • 78. Ebd., S. 188.
  • 79. Vgl. ebd., S. 188–202.
  • 80. Vgl. Angelika Link u. Markus Nussbaumer: »Intertextualität. Linguistische Bemerkungen zu einem literaturwissenschaftlichen Textkonzept«. In: Gerd Antos u. Heike Tietz (Hg.): Die Zukunft der Textlinguistik. Traditionen, Transformationen, Trends. Tübingen 1997, S. 109–126, hier S. 111.
  • 81. Vgl. Kenji Yoshino: »What’s Past Is Prologue: Precedent in Literature and Law«. In: The Yale Law Journal 104 (1994), S. 471–510.
  • 82. Christian Hiebaum: »Literatur, die verpflichtet. Über die Interpretation von Rechtstexten«. In: Ders. u. a. (Hg.): Recht und Literatur im Zwischenraum. Aktuelle inter- und transdisziplinäre Bezüge. Bielefeld 2015, S. 155–170, hier S. 155.
  • 83. Vgl. zum Beispiel Martin Morlok: »Intertextualität und Hypertextualität im Recht«. In: Friedemann Vogel (Hg.): Zugänge zur Rechtssemantik. Interdisziplinäre Ansätze im Zeitalter der Medialisierung. Berlin 2015, S. 69–90.
  • 84. Vgl. Stephan Böhm: »Joseph A. Schumpeter (1883‒1950)«. In: Heinz D. Kurz (Hg.): Klassiker des ökonomischen Denkens. Bd. 2: Von Vilfredo Pareto bis Amartya Sen. München 2009, S. 137–160, hier S. 137.
  • 85. Vgl. Sandra Richter: Mensch und Markt. Warum wir den Wettbewerb fürchten und ihn trotzdem brauchen. Hamburg 2012, S. 125–128.
  • 86. Vgl. Michel Houellebecq: La Carte et le Territoire. Paris 2010; ders.: Extension du domaine de la lutte. Paris 1994.
  • 87. Joseph A. Schumpeter: Capitalism, Socialism and Democracy. 2. Aufl. New York 1947, S. 61.
  • 88. Vgl. Deirdre McCloskey: »How to Do a Rhetorical Analysis, and Why«. In: Roger E. Backhouse (Hg.): New Directions in Economics Methodology. London 1992, S. 319–342. Vgl. auch die Beiträge in: Arjo Klamer u. a. (Hg.): The Consequences of Economic Rhetoric. Cambridge 1988.
  • 89. Schumpeter: Capitalism (Anm. 87), S. 138.
  • 90. Ebd., S. 148.
  • 91. Ebd., S. 146.
  • 92. Ebd., S. 3.
  • 93. Ebd., S. 6.
  • 94.  Ebd., S. 81f.
  • 95. Vgl. Gaby Allrath u. Ansgar Nünning: »(Un-)zuverlässigkeitsurteile aus literaturwissenschaftlicher Sicht: Textuelle Signale, lebensweltliche Bezugsrahmen und Kriterien für die Zuschreibung von (Un-)Glaubwürdigkeit in fiktionalen und nichtfiktionalen Erzählungen«. In: Beatrice Dernbach u. Michael Meyer (Hg.): Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Interdisziplinäre Perspektiven. Wiesbaden 2005, S. 173–193, hier S. 184.
  • 96. Schumpeter: Capitalism (Anm. 87), S. 82.
  • 97. Ebd., S. 82.
  • 98. Ebd., S. 77.
  • 99. Vgl. Brown »Decanonizing Discourses« (Anm. 40), S. 71.
  • 100. Joseph A. Schumpeter: Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung. Berlin 1912, Nachdruck 2006, S. ix.

Kommentar hinzufügen